Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Salonera im Auftrag von Unternehmen, die die Plattform nutzen, gemäß DSGVO Artikel 28.
1. Parteien und Rollen
Verantwortlicher: Das Unternehmen, das ein Konto bei Salonera erstellt hat und die Plattform zur Verwaltung seiner Kunden und Buchungen nutzt.
Auftragsverarbeiter: Salonera, das personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, um die Buchungsplattform bereitzustellen.
2. Zweck und Umfang
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung der Buchungsplattform im Auftrag des Verantwortlichen. Dies umfasst: Speicherung und Anzeige von Kundeninformationen, Abwicklung von Terminbuchungen, Versand von Buchungsbestätigungen und Erinnerungen sowie zugehörigen technischen Betrieb.
Kategorien betroffener Personen: Kunden des Verantwortlichen (Personen, die Dienstleistungen buchen oder erhalten). Arten personenbezogener Daten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Buchungshistorie.
3. Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist dafür verantwortlich, eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Kundendaten zu haben, typischerweise DSGVO Art. 6(1)(b) (Vertragserfüllung) oder Art. 6(1)(f) (berechtigtes Interesse).
Der Verantwortliche soll seine Kunden über die Verarbeitung und ihre Rechte informieren und sicherstellen, dass die in die Plattform eingegebenen Daten korrekt sind.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, die Verarbeitung ist nach EU- oder norwegischem Recht erforderlich.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, einschließlich Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung (TLS) und im Ruhezustand, rollenbasierter Zugriffskontrolle und regelmäßiger Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen.
5. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter setzt Unterauftragsverarbeiter ein, die auf unserer Unterauftragsverarbeiterliste aufgeführt sind. Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine Vorabgenehmigung für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, sofern der Auftragsverarbeiter über Änderungen informiert und dem Verantwortlichen die Möglichkeit zum Widerspruch gibt.
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle Unterauftragsverarbeiter durch eigene Auftragsverarbeitungsverträge an gleichwertige Datenschutzpflichten gebunden sind.
Einige Unterauftragsverarbeiter befinden sich außerhalb des EWR (siehe Unterauftragsverarbeiterliste für Details). Übermittlungen in Drittländer erfolgen auf Grundlage von Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß DSGVO Art. 46(2)(c).
6. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflicht, auf Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte nach DSGVO Kapitel III (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu antworten.
Erhält der Auftragsverarbeiter eine Anfrage direkt von einer betroffenen Person, wird die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
7. Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 36 Stunden, nachdem er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt hat.
Die Benachrichtigung enthält: Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung der Verletzung.
8. Löschung und Rückgabe von Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten zurück und löscht vorhandene Kopien, es sei denn, die Aufbewahrung ist nach geltendem Recht erforderlich.
Der Verantwortliche kann seine Kundendaten jederzeit über die Exportfunktion der Plattform exportieren (CSV-Export aus der Kundenübersicht).
9. Prüfungsrecht
Der Verantwortliche hat das Recht, Prüfungen einschließlich Inspektionen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt die erforderlichen Informationen zur Verfügung und wirkt an solchen Prüfungen mit.
10. Laufzeit und Kündigung
Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung gilt, solange der Verantwortliche ein aktives Konto bei Salonera hat. Bei Beendigung gelten die Bestimmungen zur Löschung und Rückgabe von Daten in Abschnitt 8.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt norwegischem Recht. Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt.